Alles zur Sachkundeprüfung für Verwalter gem. § 26a WEG n. F. (IHK-Zertifikatsprüfung)

Wie wird die Sachkundeprüfung aussehen?

Es muss eine öffentlich-rechtliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Der schriftliche Teil dauert mindestens 90 Minuten, der mündliche Teil mindestens 15 Minuten je Prüfling. Eine Besonderheit ist, dass bis zu fünf Personen in der mündlichen Prüfung gleichzeitig geprüft werden können.

Die IHK ist frei in der Ausgestaltung des schriftlichen Teils; es können freischriftliche, Multiple-Joyce oder Single-Joyce Aufgaben gewählt werden. Auch über die Hilfsmittel nicht noch nichts bekannt. Diese Informationen können der Prüfungsverordnung der IHK entnommen werden, so bald diese zur Verfügung steht.

Wer muss die Sachkundeprüfung NICHT ablegen?

Die Verordnung sieht vor, dass folgende Personengruppen die Prüfung nicht ablegen müssen und sich als zertifizierte Verwalter betrachten dürfen:

  • Richter
  • Immobilienkaufleute (IHK) oder Kaufleute oder Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)
  • Immobilienfachwirt/-innen (IHK)
  • Personen mit Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
  • Volljuristen

Wer also muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Alle Personen in einem Unternehmen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungsverwaltung betraut sind, wenn sie nicht einer der im letzten Absatz beschriebenen Ausnahmen unterliegen.

Welche Mitarbeiter benötigen die Sachkundeprüfung aufgrund Ihrer Tätigkeiten und welche nicht?

Der Verordnung zufolge benötigen alle Mitarbeiter die Prüfung, die Eigentümerversammlungen leiten oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen treffen. Mitarbeiter im Sekretariat benötigen die Prüfung nicht. Auch müssen Personen, die zwar eine Leitungsbefugnis innehaben und NICHT mit der WEG-Verwaltung betraut sind, keine Prüfung ablegen.

Wann gilt eine Hausverwaltung als zertifizierte Hausverwaltung?

Dies ist bei juristischen Personen und Personengesellschaften gleich geregelt:

Alle Personen im Unternehmen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind, müssen die Prüfung bestanden haben oder durch eine Ausnahmeregelung als zertifizierter Verwalter gelten.

Was wird geprüft?

Vorlage ist der Aufgabenkatalog der Makler- und Bauträgerverordnung, der in die Verordnung übernommen wurde.

Wann soll die Verordnung inkraft treten?

Dies ist noch nicht bekannt. Bei den obigen Ausführungen handelt es sich lediglich um einen Verordnungsentwurf, der hier heruntergeladen werden kann:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ZertVerwV.html

Quelle: Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Wird es einen geeigneten Vorbereitungslehrgang bei der GIA geben?

Ja – wir werden einen Online-Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung anbieten.

 

Aktualisiert am 30.11.2021

 


Weitere Seiten in der Rubrik Aktuelle Informationen:
Dr. Christian Grolik Immobilien Akademie • Tölzer Str. 38 • 83607 Holzkirchen
Diese Website nutzt zu ihrer Optimierung Cookies. Dabei werden keine personalisierten Daten gespeichert.
Durch die Nutzung von www.gia.academy stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. OK

Weitere Datenschutz-Infos